Impressum  / AGB

 

Bitte nehmen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis, die Bestandteil des Reisevertrages sind.

 

Impressum

 

SELECTION Reise-und Handelsgesellschaft mbH

Haffkruger Weg 39

22143 Hamburg

 

Telefon +49 (0)40 47 71 47

Fax +49 (0)40 47 71 47

 

Geschäftsführer

Klaus G. Schreiber

Handelsregister:

HR Hamburg B 55 856 UST DE 163022630

 

Buchung

Verena Schreiber

Tanja Schreiber

 

Copyright

Golf Reise: 2011/2014/2019 Selection GmbH
Training Aqua Golf Pro: 2006

 

Haftungsausschluss

 

Nach den allgemeinen Gesetzen haften wir als Dienstanbieter für eigene Inhalte, nicht jedoch für übermittelte oder fremde Informationen, es sei denn, dass wir Kenntnis von einer konkreten Rechtsverletzung haben. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Keine Gewähr übernehmen wir für Links zu externen Webseiten Dritter, da wir auf deren Inhalt keinerlei Einfluss haben. Auch hier kann eine Haftung nur zum Zeitpunkt des konkreten Wissens einer Rechtsverletzung erfolgen. In einem solchen Fall werden derartige Links umgehend entfernt. Die Inhalte der Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Kopien dieser Seiten sind nicht gestattet. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam vor

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

gültig ab 01.01.2016.

Diese Reisebedingungen, die bei Buchung von Ihnen anerkannt werden, sind auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes erstellt und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und SELECTION.
Die Firma SELECTION tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z. B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Mietwagen) und auch als Veranstalter von Reisen auf.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und die besonderen Hinweise zu einzelnen Reisen haben Vorrang.

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde SELECTION den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich über Postweg, Fax oder Online-Dienste vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertrags- verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, da sie ansonsten keine Rechtsverbindlichkeit besitzen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SELECTION zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird SELECTION dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. An die Anmeldung ist der Anmelder bis zur Annahme durch SELECTION, jedoch längstens 14 Tage ab Anmeldedatum gebunden.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande. SELECTION wird in solchen Fällen darauf hinweisen, dass eine Abweichung von der Anmeldung vorliegt.

 

2. Bezahlung

a) Bei Vertragsschluss zahlen Sie bitte pro Person die angegebene Anzahlung des Reisepreises. Soweit den besonderen Reisehinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen ist, ist der Restreisepreis spätestens 45 Tage vor Reisebeginn - ohne weitere Zahlungsaufforderung - bei Reiseprogramm Packages zur Zahlung fällig. Bei späteren Buchungen, ab der angegebenen Buchungsfrist gelten neue Preise zum Tagessatz und der Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Ausnahmen von dieser Vereinbarung müssen von SELECTION schriftlich vereinbart werden. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
b) Mit der Reisebestätigung erfolgt die Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651k, Abs. 3 BGB.
c) Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung zugesandt oder ausgehändigt: In der Regel 2 Wochen vor Reisebeginn.
3. Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen des SELECTION Angebots und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Vertragliche Pflicht von SELECTION ist, soweit SELECTION im Einzelfall lediglich als Reisevermittler tätig wird, die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nur Vertragspflicht von SELECTION, soweit SELECTION als Reiseveranstalter tätig geworden ist.

 

4. Preisänderungen

SELECTION behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Kerosinzuschläge, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat SELECTION den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SELECTION in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung schriftlich gegenüber SELECTION geltend zu machen.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

 

Der Kunde hat die Möglichkeit, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SELECTION.

Bei Rücktritt vom Reisevertrag kann SELECTION folgende pauschale Entschädigung verlangen:
Bei Reisen zum Tagestarif oder einzelnen Reiseleistungen

 

bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 %

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 45 %
ab 06. bis 04. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab 03. Tag vor Reisebeginn 90%

 

Bei Reiseprogramm Package

Ab 45 Tage vor Reisebeginn 100 %
Wird eine Reise ohne vorhergehende schriftliche Stornierung nicht angetreten oder bricht der Reisende seine Reise nach Reisebeginn ab, so sind 100 % des Reisepreises zu zahlen. Dem Reiseteilnehmer steht allerdings der Nachweis offen, dass der Schaden SELECTION nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht eingeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. SELECTION kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und die ursprünglich angemeldete Person SELECTION gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, mindestens EUR 100,--.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch SELECTION

SELECTION kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

a) Ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch SELECTION oder eines seiner Leistungsträger nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SELECTION, bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten; SELECTION muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wurden.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist SELECTION verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl SELECTION als auch der Reisende den Vertrag kündigen.

 

8. Haftung / Gewährleistung

SELECTION übernimmt als Reisevermittler weder Haftungs- noch Gewährleistungsansprüche, die dem Kunden aus seinem Verhältnis mit dem Reiseveranstalter entstehen. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters bleibt davon unbeeinflusst. Nur wenn SELECTION als Reiseveranstalter tätig wird, übernimmt SELECTION Haftungs- und Gewährleistungsansprüche.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

 

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

SELECTION informiert nicht nicht-deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften, sofern der Kunde bei Vertragsabschluss SELECTION über die jeweilige Staatsangehörigkeit, die Art des Passes und alle Visaeinträge in Kenntnis setzt. SELECTION haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch nicht, wenn der Reisende SELECTION mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass SELECTION die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch SELECTION bedingt sind. SELECTION haftet nicht für Kosten, die daraus entstehen, dass der Kunde nicht auf eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit hingewiesen hat.

 

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

11. Gerichtsstand

Der Reisende kann SELECTION nur an dessen Sitz in Hamburg verklagen. Für Klagen durch SELECTION gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.

 

12 Preisinformation

Die nachfolgenden Preisinformationen beziehen sich auf die von SELECTION vermittelten Spezialangebote und Rundreisen. Ausgeschlossen hiervon sind durch SELECTION vermittelte Pauschalangebote Dritter.
Generell im Preisangebot enthalten sind:
Die Unterbringung: wie beschrieben
Transfers während der Reise: wie beschrieben
Inlandsflüge in Economy Klasse: wenn angegeben
Deutsch- oder englischsprachige Reiseleitung: wenn angegeben
Abholung im Hotel: wie beschrieben
Im Preis nicht enthalten, sofern nicht anders angegeben:
Visa-Gebühren
Zusätzliche Transfers
Zusätzliche Übernachtungen
Flughafengebühren
Ausgaben persönlicher Natur

 

13 Hinweis

Die nachfolgenden Hinweise dienen als ergänzende Erläuterung. Wenn SELECTION nicht als Reiseveranstalter auftritt, entfällt die rechtliche Bindung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben meist unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Reiseveranstalter sind in der Regel verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird SELECTION dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Reiseveranstalter behalten sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.

 

SELECTION Reise- und Handelsgesellschaft mbh
Haffkruger Weg 39

D- 22143 Hamburg

 

AQUAGOLF Training und Fortbildung:
AQUAGOLF GESELLSCHAFT Klaus Schreiber 
Haffkruger Weg 39
D- 22143 Hamburg

Druckversion | Sitemap
SELECTION EXCLUSIV REISEN